Kleingedrucktes
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie balades et dîner den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch balades et dîner zustande.
2. Bezahlung
Mit der Anmeldebestätigung wird der Reisebetrag, zahlbar innert 30 Tagen, in Rechnung gestellt. Kein Zahlungseingang berechtigt balades et dîner vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäss Punkt 6 dieser Reisebedingungen zu verlangen.
3. Leistungen
Für Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschliesslich die Reiseausschreibung durch balades et dîner verbindlich. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von balades et dîner wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. balades et dîner ist vor Reisebeginn berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so haben Sie das Recht, innerhalb von zehn Tagen, nachdem Ihnen balades et dîner die Preiserhöhung mitgeteilt hat, ohne Zahlung von Stornogebühren von der Reise zurückzutreten.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ist keine Erstattung von balades et dîner möglich. Ebenso ist keine Erstattung möglich, wenn behördliche Bestimmungen Sie an der Reise hindern.
6. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung an balades et dîner von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam am Tage des Eingangs bei balades et dîner. Im Falle Ihres Rücktritts kann balades et dîner eine angemessene Entschädigung und Stornogebühren verlangen. Es werden folgende Entschädiungsgebühren pro Person in Rechnung gestellt: Rücktritt bis 100 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, 99 - 60 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises, 59 - 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %, 29 - 15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises, 14 - 0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises. Sollten Sie Ihre Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht antreten, verfällt der volle Reisepreis. Änderungen durch Sie am Reisevertrag können als Rücktritt vom Reisevertrag betrachtet werden und berechtigen balades et dîner die oben genannten Gebühren zu berechnen.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
7.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist balades et dîner berechtigt, bis spätestens drei Wochen nach dem in der Reiseausschreibung genannten Anmeldeschluss die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden Ihnen umgehend und ohne Abzug erstattet, darüber hinausreichende Ansprüche bestehen nicht.
7.2. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Kann eine Reise aus Gründen, die ausserhalb der Einwirkungsmöglichkeiten von balades et dîner liegen, nicht durchgeführt werden, so ist balades et dîner ohne Einhaltung von einer Frist berechtigt, die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden Ihnen umgehend und ohne Abzug erstattet, darüber hinausreichende Ansprüche bestehen nicht.
7.3. Vertragswidriges Verhalten des Kunden
Wenn Sie die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich in erheblicher Weise vertragswidrig verhalten, kann balades et dîner ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten. Es gelten die Rücktrittsgebühren gemäss Absatz 6.
8. Haftung durch balades et dîner
8.1. Haftung
balades et dîner haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung.
8.2. Haftungsausschlüsse
balades et dîner haftet nicht für Reisebeeinträchtigungen durch höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse wie Krieg, Streik, Epidemien, Unruhen, Naturkatastrophen, Krankheit, Unfall sowie behördliche Anordnungen.
8.3. Schadenersatz
Sofern ein Umstand, der zur starken Mangelhaftigkeit der Reise führt und der durch balades et dîner verschuldet wird, eintritt, können Sie Schadenersatz verlangen.
8.4 Haftungsbeschränkung
Die Haftung durch balades et dîner ist auf die Höhe des Reisebetrages beschränkt. Die Haftung von balades et dîner ist ausgeschlossen bei mangelhaften Leistungen von anderen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Eisenbahnen, Busgesellschaften etc.)
8.5. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Bei auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zur Behebung einer Störung beizutragen.
8.6. balades et dîner als Vermittler
Bei Leistungen, bei denen balades et dîner lediglich als Vermittler auftritt, beschränkt sich die Haftung von balades et dîner nur auf Fehler bei der Vermittlung der Leistung.
9. Garantie durch balades et dîner
balades et dîner garantiert für die Deckung des einbezahlten Reisebetrages.
10. Verjährung
Ansprüche einer Reise verjähren, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach vertragsmässiger Beendigung der Reise schriftlich gegenüber balades et dîner geltend gemacht werden.
11. Behördliche Vorschriften
Für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften ist der Reisende selber verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden. Bei Zurückweisung des Reisenden haftet balades et dîner nicht.
12. Schlussbestimmungen
Diese Reise- und Zahlungsbestimmungen gelten ab Dezember 2011. Schweizer Recht ist anwendbar und es gilt der Gerichtsstand Basel.
13. Reiseveranstalter
balades et dîner, Bachmattenstr. 25, 4102 Binningen / Schweiz, Telefon: ++41/79/790'67'69
www.balades-et-diner.ch, info@balades-et-diner.ch
14. Gültigkeit
Ab Reiseprogramm 2012
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